21.07.2021: Letzter Stadtrat vor der Sommerpause
Letzter Stadtrat vor der Sommerpause und vorher noch kurze Berichte über die 24. Stadtratssitzung am 08.07. und die heutige Sondersitzung am 21.07.2021
Unsere Stadtkirche St. Albanus prägt das Gesicht der Stadt, gibt Auskunft über unsere Herkunft und über unser Verständnis für Traditionen – nicht nur für die Gläubigen. Außerdem trägt ihr Erscheinungsbild nach außen, wie gut Kommune und Kirche miteinander harmonieren und sich gegenseitig respektieren. Dass diesen Sätzen nicht von allen Stadträten zugestimmt werden kann, wurde gleich zu Beginn der Stadtratssitzung am 08.07. deutlich:
Brisantes und heiß diskutiertes Thema war der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses an das Evangelische Kirchspiel Schkeuditz. 40000 Euro werden für die Instandsetzung des Kirchenschiffes und die Fußbodenerneuerung der evangelischen St. Albanikirche dringend benötigt. Reiner Ehnert (Die Linke) hinterfragt das Gesamtprozedere und äußert seine Bedenken hinsichtlich weiterer Zahlungen. Bärbel Kinski (Freie Wähler) hat dazu eine Argumentation vorbereitet, in der sie zwar einsieht, dass diese Gelder dringend benötigt werden, jedoch die Zuständigkeit nicht bei der Stadt liegt. Sie führt weiter aus, dass u.a. die Kirche vom Staat monetäre Zuwendungen erhält, ohne dass geprüft wird, wofür das Geld ausgegeben wird, die Kirche jedoch keine Steuern erhält. Aus diesen und weiteren vorgebrachten Gründen wendet sie sich gegen die gewünschte Zahlung.
Dagegen halten Alexander Jäger (FDP) und Dr. Katrin Gurt (CDU), dass die Kirchengebäude zum historischen, bewahrenswerten Stadtbild von Schkeuditz gehören. Werner Dressler (Freie Wähler) verweist auf den Umstand, dass die DDR schon kein Geld für Kirchen gegeben hat und sie verfallen ließ. Sein Aufruf an die Stadträte lautet: „Kinder, vergesst die Kirche nicht!“ Am Ende der Diskussion setzt Nicky Böttcher (Freie Wähler) die Kirche einem Unternehmen gleich und findet, dass Kindergärten und Schulen als stärkeres Aushängeschild fungieren und deshalb die 40000 Euro hier eingesetzt werden sollten. Allerdings ging es ja gar nicht um die Verteilung von Geldern, sondern um einen konkreten Antrag.
Die Erläuterungen von Pfarrer Dr. Meißner relativieren die Diskussion durch wichtige Informationen: Seit seiner Anwesenheit im Jahre 2002 ist das Kirchengebäude in einem desolaten Zustand. Den Vergleich, die Kirche und deren Umgang mit den Gebäuden mit einem Unternehmen gleichzusetzen, kann er nicht nachvollziehen. Wenn ein Unternehmen sieht, dass Gebäude renovierungsbedürftig sind, würde es sofort eingreifen. Diese Befugnis hat Dr. Meißner nicht und kann auch nicht auf angespartes Kapital zurückgreifen. Zu den Einnahmen der Kirche fügt er an, dass es Kirchen gibt, die keine Kirchengemeinden haben. So ist z. B. in Kursdorf die Decke runtergebrochen. Ein Unternehmer würde sich den Zustand der Kirche genau ansehen und sich wahrscheinlich für einen Verkauf entscheiden. Das Kirchenrecht verbietet jedoch ein solches Vorgehen. Dennoch muss sich die Gemeinde des Pfarrers um den Erhalt der Kursdorfer Kirche bemühen. Das Dilemma, in dem sich die Finanzierung der St. Albanikirche befindet, liegt auch in folgender Information des Pfarrers: „Der Finanzierungsplan muss am Ende rund bleiben, der eine gibt nur, wenn der andere gibt.“
Interessant und nachdenklich gestimmt hat die Bemerkung unseres Oberbürgermeisters. Er verwies darauf, dass die Bürger von Schkeuditz und Umgebung gern die Veranstaltungen und Konzerte z.B. der Villa Musenkuss in der Kirche nutzen. Natürlich sind diese kostenlos und auch die Kirche verdient daran nichts. Und… ja, das ist so!
Im Abstimmungsprozess wurde die Vorlage – aus meiner Sicht zum Glück – mit vier Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen.
Unter den Punkten 3.4. und 3.5. wurde das Hallesche Feld „beackert“. Thema war eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, da sich laut Frau Oertel gravierende Änderungen des Bebauungsplanes ergeben. Dazu gehören laut Nachfrage von Frau Dr. Katrin Gurt (CDU) die nicht vorhandenen Tiefgaragen, Längsparkplätze (statt quer), ein zweiter baulicher Rettungsweg usw. Ebenfalls auf Nachfrage verwies Frau Oertel darauf, dass der Bau des ersten geplanten Spielplatzes auf dem Halleschen Feld endlich (in diesem Doppelhaushalt) in Angriff genommen wird.
25. Stadtrats- und Sondersitzung
Die Sondersitzung beginnt mit einer besonderen Idee. Unter Tagungsordnungspunkt 3 berichtet Herr Rotenhan vom Büro TOMBAR GmbH seine Gedanken zur Schaffung eines Naturfriedhofs in Wolteritz. Franz Rotenhan ist der Inhaber eines Forstbetriebes und er möchte im Bereich des Schladitzer Sees einen Wald- bzw. Naturfriedhof erschaffen. Da die Voraussetzung dafür die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Schkeuditz ist, wird in der Beschlussvorlage 108/2021 über den Prüfauftrag zur möglichen Etablierung eines Naturfriedhofs in Schkeuditz abgestimmt. Eine schöne Idee! Herr Rotenhan berichtet, dass es in Deutschland über 200 Naturfriedhöfe gibt, in Sachsen sind es bisher nur sieben bis acht. Herr Rotenhan betreibt bereits drei solcher Naturfriedhöfe im Erzgebirge und im Landkreis Zwickau. Ziel ist es, dass man auf einen Friedhof kommt, auf dem das Naturgefühl dominiert. Es existieren unterschiedliche Grabformen mit Gräbern z. B. für Eheleute oder auch kostenlose Grabstellen für Kinder. Auf den Bäumen werden die Namen der Bestatteten verewigt. Ein Pavillon zum Unterstellen ist ebenfalls angedacht. Die Fläche von 85 ha in dem Bereich des Wolteritzer Flurs 2 kann durch Herrn Rotenhan erworben werden. Warum gerade dort? Einerseits handelt es sich um wunderschöne Natur mit unterschiedlichen Wegen, zum anderen werden solche Besuche oft mit Ausflügen und sogar Wanderungen verbunden. Ein Parkplatz soll in einfacher Bauweise ebenfalls geschaffen werden. Aus Sicht von Herrn Rotenhan ist ein offener und transparenter Umgang mit dem Tod wichtig. Eigentümer und Betreiber des Naturfriedhofes sollen Franz Rotenhan und Cecil Reitzenstein sein. Dazu müssen u.a. die Genehmigung und Satzung geschaffen werden. Das Einzugsgebiet des Naturfriedhofes zielt auf einen Radius von 15 – 20 km (Leipzig, Bitterfeld, Halle) ab. Damit erfolgt auch die Unterstützung der lokalen Wirtschaft (Gastronomie, Bestatter etc.).
Bei der Möglichkeit, Fragen zu stellen, meldet sich Frank Sachsenröder (Freie Wähler) und fragt nach, welche Kosten für die Kommune entstehen und ob Forstwirtschaft auf der restlichen Waldfläche stattfindet. Bei den Kosten verweist Herr Rotenhan darauf, dass alle Kosten beim Büro TOMBAR liegen, nur die Personalkosten für die Planung muss die Stadt übernehmen. Hinsichtlich der Forstwirtschaft wird darauf verwiesen, dass ca. 85 ha gekauft werden und ein Teil soll für die Forstwirtschaft genutzt werden. Bärbel Kinski (Freie Wähler) begrüßt das Projekt sehr und weiß, dass das Interesse groß ist. Sie hinterfragt, wer das Ganze pflegen und wann der Friedhof eröffnet werden soll. Herr Rotenhan geht von 18 Monaten bis zur Fertigstellung aus und verweist darauf, dass ein Mitarbeiter täglich vor Ort ist. Auf die Frage von Frau Schlichting (CDU), wie viele Grabstätten möglich sind, lautet die Antwort, dass ca. 150-200 Bäumen genutzt werden können. Pro Baum geht man von ca. 12 Bestattungen aus, die alle eine Ruhezeit von 20 Jahren haben. Chris Bageritz (CDU) hinterfragt, wie groß der Friedhof sein soll und ob er eingezäunt wird. Der angedachte Friedhof ist 7 ha groß und wird nicht eingezäunt, aber eingefriedet. In der Satzung wird dann geregelt, wann der Friedhof besucht werden kann. Junge Bäume, die 4-5 Meter hoch sind, z.B. Rubinien, vermitteln das schöne Gefühl des Mitwachsens. Es ist ebenfalls angedacht, dass Tierbestattungen möglich sind. Der Stadtrat stimmt der Vorlage des Prüfauftrages zu.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für die Jahre 2021/2022 wird kurz durch Frau Fechner erläutert. Reiner Ehnert (Die Linke) stellt den Antrag, dass die ausgewiesenen Mittel für die Kirche mit jeweils 25000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 nicht zweckgebunden – diese würde eine technische Sperre bedeuten - ausgewiesen werden. Der Stadtrat entscheidet sich mehrheitlich gegen diesen Antrag. Die Nachtragshaushaltssatzung wird durch den Stadtrat beschlossen.
Der Punkt 4.3. betraf die Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Vergabe der im öffentlichen Ausschreibungsverfahren ausgeschriebenen Liefer- und Dienstleistungen über Netzwerkkomponenten im Rahmen der Umsetzung „RL Digitale Schulen“. Dies gilt natürlich nur für Schulen, die sich in Trägerschaft der Stadt Schkeuditz befinden. Von Nicky Böttcher (Freien Wähler) wurde die Frage gestellt, ob der OBM damit die gesamten 550000 Euro ausgeben kann. Da diese Nachfrage suggeriert, dass unser OBM für Netzwerkkomponenten eine derartig hohe Summe ausgibt und dies aus Sicht von Dr. Katrin Gurt (CDU) u.a. auch eine Vertrauensfrage ist, plädiert sie dafür, dem gesunden Menschenverstand des OBM zu vertrauen und im Sinne der Digitalisierung der Schulen zu entscheiden. Daraufhin stellt Frank Sachsenröder (Freie Wähler) den Antrag, die Nichtöffentlichkeit herzustellen, um konkrete Zahlen zu erfahren. Der Antrag wird abgelehnt und dem Gesamtantrag zugestimmt.
Im Bereich der Anfragen durch die Fraktionen stellt Oliver Gossel (B90/Grüne) die Frage, ob man angesichts der schrecklichen Hochwasserereignisse der letzten Zeit den Stadträten eine Übersicht der Gewässer (erster und zweiter Ordnung) mit Erläuterungen übergeben kann. Werner Dreßler (Freie Wähler) vertieft diesen Wunsch, in dem er eine Überprüfung der bereits in der Vergangenheit betroffen Gebiete veranlasst. Dem wird die Verwaltung nachkommen.
Im Namen der CDU-Fraktion wünscht Ihnen Ihre Katrin Gurt wunderbare Sommerferien und denken Sie an die Überlegung von Kurt Tucholsky: „Eine kleine Reise ist genug, um uns die Welt zu erneuern.“