Mp Michael Kretschmer

Staatsregierung zieht zur Halbzeit eine positive Zwischenbilanz

Wir haben als Koalition in schwierigen und herausfordernden Zeiten gemeinsam sehr viel erreicht für Sachsen.

Ministerpräsident Michael Kretschmer, Landesvorsitzender der Sächsischen Union

Zwei Drittel der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag des Dreierbündnisses bereits umgesetzt oder in Arbeit

Tatsächlich sind seit dem Start der gemeinsamen Koalitionsregierung vor zweieinhalb Jahren viele wichtige Projekte erfolgreich realisiert oder bereits angepackt worden – insgesamt etwa zwei Drittel aller Vorhaben.

Dabei war und ist die Staatsregierung in besonderer Weise gefordert – wegen der geopolitischen Lage und den Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und zudem fast seit Beginn der gemeinsamen Arbeit auch wegen der Folgen der Corona-Pandemie.

Ministerpräsident Michael Kretschmer sagte: "Auch wenn es in der Sache unterschiedliche Meinungen gibt und manchmal um den Weg gerungen wird, arbeiten wir in dieser Koalition erfolgreich zusammen. Denn klar ist und muss sein: Es geht um das Land und die hier lebenden Menschen. Wir haben wichtige Entscheidungen getroffen, um den Freistaat weiter voran zu bringen. So haben wir viel getan für einen starken ländlichen Raum, für den Breitbandausbau, die innere Sicherheit und für Investitionen in Bildung und Forschung als entscheidende Grundlage von wirtschaftlicher Dynamik, Beschäftigung und Wohlstand. Bei allen Unterschieden haben wir gemeinsam sehr viel erreicht für unsere Heimat. Mit Zuversicht, Mut und Freude am Gestalten geht es jetzt in die zweite Halbzeit."

Grundlage für die gemeinsame Regierungsarbeit in der 7. Legislaturperiode ist der 2019 geschlossene Koalitionsvertrag.

„Tacheles! Politik im Klartext“: Halbzeitbilanz als Ausgabe des Podcast: Im Podcast der CDU-Fraktion des sächsischen Landtages sprechen Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Fraktionsvorsitzende Christian Hartmann über die Erwartungen an die Koaltion, wieviel CDU eigentlich in ihr steckt und was sie in der ersten Hälfte der Wahlperiode tatsächlich schon erreicht hat.

Für Sachsen: Die Sonderseite der CDU-Fraktion: Welche Themen hat die CDU-Fraktion in der Koalition bisher vorangebracht? Was sind die Schwerpunkte der weiteren Arbeit für Sachsen? Auf der Sonderseite zur Halbzeitbilanz finden Sie alle wichtigen Informationen noch einmal zusammengefasst.

Hier finden Sie dieses "Super-Panorama" zum Nachblättern - oder zum Ausdrucken, wenn Sie wollen!

Nachfolgend eine Auswahl wichtiger Vorhaben, die bereits realisiert oder in Umsetzung sind:

BILDUNG und FORSCHUNG

Erstmals Berufsschulnetzplan aufgestellt
Bisher gab es keinen Berufsschulnetzplan für ganz Sachsen. Das Kultusministerium hat einen Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen im Einvernehmen mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgestellt; zum 1. August 2021 ist er in Kraft getreten. Damit liegt erstmals eine landesweit aufeinander abgestimmte Verteilung der Ausbildungsgänge vor, wodurch gleichzeitig der ländliche Raum gestärkt wird. Mit dem Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen ist es gelungen, die berufliche Bildung in Sachsen auf ein festes Fundament von Standorten, Ausbildungen und Schularten zu stellen. Dieser Plan erzeugt die langersehnte Standortsicherheit für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie für die Unternehmen und Schulträger. Durch die getroffenen Maßnahmen ist es nicht nur möglich, die Qualität der beruflichen Bildung zu sichern, sondern auch Berufliche Schulzentren (BSZ) zu spezialisieren und in ihren Fachkompetenzen zu stärken. Dem Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen ging ein über ein Jahr währender Dialogprozess mit allen betroffenen Akteuren voraus.

Frühkindliche und schulische Bildung gestärkt
Mit dem Bildungsstärkungsgesetz müssen neben angehenden Erzieherinnen und Erziehern auch angehende Heilerziehungspflegende rückwirkend zum 1. August 2020 kein Schulgeld mehr zahlen. Zudem wurden Schulassistenzen zur Entlastung der Schulleitung und zur Unterstützung der Lehrkräfte als Berufsgruppe ins Sächsische Schulgesetz aufgenommen. Das sichert nicht nur den Personalbedarf, sondern erleichtert auch den Aufbau von multiprofessionellen Teams. Gleiches gilt für Kindertageseinrichtungen. Damit können auch im Kindergarten und Hort Assistenzkräfte eingesetzt werden. Das Gesetz sichert zudem die Möglichkeit, weiterhin Kopfnoten zur Bewertung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in schulischen Zeugnissen zu erteilen.

Oberschule plus und Gemeinschaftsschulen eingeführt
Im Zuge der parlamentarischen Beratung des Volksantrags zur Einführung der Gemeinschaftsschule hat sich die Koalition auf ein eigenes Modell der Gemeinschaftsschule sowie auf die Einführung der Oberschule plus verständigt. Die Oberschule plus verbindet Grundschule und Oberschule und ermöglicht eine durchgängige Beschulung von der ersten bis zur zehnten Klasse. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht durch ihre Zügigkeit und Struktur Schülerinnen und Schülern den Erwerb aller Bildungsabschlüsse bis hin zum Abitur innerhalb dieser Schulart. Diese Weiterentwicklung ergänzt das erfolgreiche klar gegliederte, leistungsorientierte und chancengerechte sowie anschlussfähige sächsische Schulsystem.

Verlässliche Rahmenbedingungen für Sachsens Hochschulen
Mit der 2021 angepassten Hochschulentwicklungsplanung hat der Freistaat einen verlässlichen Rahmen für die 14 staatlichen Hochschulen in Sachsen geschaffen. Er formuliert hochschulpolitische Ziele, die über Vereinbarungen mit den Hochschulen in die Tat umgesetzt werden. Konkret werden u.a. 90 zusätzliche Studienplätze in der Medizin geschaffen. Zur langfristigen Sicherung des Lehrkräftebedarfs wurde zudem die Zahl der Lehramtsstudienplätze von 2.400 auf 2.700 erhöht. Zur Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden und für mehr dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse werden den Hochschulen aus Mitteln des Zukunftsvertrages »Studium und Lehre stärken« 800 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Damit wird u.a. auch die MINT-Ausbildung gestärkt. Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule bis 2025 wird vorangetrieben. Ebenso haben die Vorbereitungen für eine tiefgreifende Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes begonnen.

Sachsen geht bei KI voran
Sachsen hat eine KI-Strategie beschlossen mit dem Ziel, dass sich der Freistaat zu einem der führenden deutschen Forschungs- und Innovationsstandorte in dem Bereich entwickelt. Für den Bau eines neuen KI-Rechenzentrums der Universität Leipzig sind rund 47 Millionen Euro veranschlagt. Das neue Rechenzentrum soll im Bereich KI und Big Data die gesamte Region bei der digitalen Transformation unterstützen.
Parallel wurde das Sächsische KI-Kompetenzzentrum (ScaDS.AI Dresden/Leipzig), als eines von bundesweit fünf Zentren, weiterentwickelt und wird ab Juli 2022 in eine dauerhafte, institutionelle Förderung überführt.

SICHERHEIT

Gute Polizeiausbildung – Beste Sicherheit in Sachsen
Die Aus- und Fortbildung für die Arbeit in der sächsischen Polizei haben wir grundlegend neu strukturiert. Dafür vereinen wir das Studium, die Ausbildung und die zentrale Fortbildung unter dem Dach der Hochschule der sächsischen Polizei und optimieren damit die inhaltliche Zusammenarbeit.
Seit 2018 werden jährlich 700 Beamtinnen und Beamte in den Polizeidienst eingestellt. Somit wurden allein in den letzten drei Jahren insgesamt 2.100 Anwärter eingestellt. Im Jahr 2022 werden voraussichtlich noch einmal 600 Beamtinnen und Beamte eingestellt werden.

Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus
Ende des vergangenen Jahres wurde das »Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus« vom Kabinett beschlossen – u. a. sind über 50 Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern enthalten. Das Gesamtkonzept soll bis Mitte 2024 umgesetzt werden. In diesem Zeitraum wird regelmäßig überprüft, inwieweit die Maßnahmen realisiert wurden und welche Anpassungsbedarfe, etwa aufgrund neuer Entwicklungen, entstanden sind.

Prävention wirkt
Über die Landesstrategie »Allianz Sichere Sächsische Kommunen« (ASSKomm) werden seit 2019 sächsische Kommunen durch zahlreiche Unterstützungsangebote beim Auf- und Ausbau ihrer kommunalen Präventionsstrukturen begleitet. Aus mittlerweile 132 Erstgesprächen sind bereits 36 Kooperationsvereinbarungen und 37 ASSKomm-Coaching-Prozesse entstanden.

Leistungen der Unfallversicherung für Kameradinnen und Kameraden erweitert
Seit dem Jahr 2000 gewährt der Freistaat den Angehörigen eines im Dienst verstorbenen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen eine einmalige Zusatzleistung. Mit der am 28. Mai 2021 in Kraft getretenen Novellierung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift wurden u. a. die Leistungsbeträge der Zusatzleistungen um 30 Prozent erhöht – bspw. bei Minderung der Erwerbsfähigkeit auf max. 54.000 Euro. Darüber hinaus sind ehrenamtliche Kräfte im Katastrophenschutz nun ebenso leistungsberechtigt.

STADT und LAND

Gesetzesnovelle stärkt Kommunen
Am 9. Februar 2022 wurde das Dritte Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts verabschiedet und damit über 70 kommunalrechtliche Paragrafen geändert – mit dem Ziel, die Kommunen zu stärken und den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger zu erweitern. So wurden die Hürden für Bürgerbegehren gesenkt und alle Gemeinden können sich nunmehr – unabhängig von ihrer Größe – für eine hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. einen hauptamtlichen Bürgermeister entscheiden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land
Städtebauförderung auf hohem Niveau – darauf können sich unsere Städte und Gemeinden weiterhin verlassen: In 2020 und 2021 wurden insgesamt 336,5 Millionen Euro bewilligt, in 2022 stehen 159,3 Millionen Euro für Bewilligungen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden 290 Fördergebiete in 152 Kommunen unterstützt. Über EU-Programme fließen jährlich weitere 30 Millionen Euro in die Stadtentwicklung. Auch der Erhalt der über 100.000 Kulturdenkmale liegt dem Freistaat am Herzen: Im Doppelhaushalt 2021/2022 wurden die Mittel für den Denkmalschutz auf rund 25 Millionen Euro jährlich erhöht.
Dem ländlichen Raum kommen allein mit LEADER von 2014 bis 2022 Fördermittel in Höhe von 569 Millionen Euro zugute. Ausgereicht wird das Geld nach dem sächsischen LEADER-Prinzip, die Akteure vor Ort eigenständig über die Vergabe der Fördergelder entscheiden zu lassen. Auch ab 2023 sind die LEADER-Mittel für Sachsen gesichert. Über das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« fließen darüber hinaus jährlich weitere 25 Millionen Euro in die Dörfer und Kleinstädte.

Modernisierung der digitalen Infrastruktur – Glasfaserausbau vorangetrieben
Die Fortführung des Glasfaserausbaus im Freistaat Sachsen ermöglicht die flächendeckende Modernisierung der digitalen Infrastruktur im Freistaat Sachsen. Im bisherigen Glasfaserprogramm des Freistaats sind gut 730 Millionen Euro an Landesmitteln gebunden. Hinzu kommen noch einmal fast 1,32 Milliarden Euro Bundesmittel.
Rund zwei Drittel der sächsischen Projekte haben die Vergabeverfahren abgeschlossen und den Ausbau gestartet. Seit 2019 wurden etwa 250.000 Haushalte, öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser sowie Unternehmen mit einem Glasfaseranschluss versorgt. Zudem erhielten nahezu 320.000 Haushalte einen Breitbandanschluss mit mindestens 100 Mbit/s.

Strukturwandel
Der Kohleausstieg stellt die sächsischen Braunkohlereviere vor große Herausforderungen. Wegfallende Arbeitsplätze in den Tagebauen und Kraftwerken sowie bei zahlreichen Zulieferern und Dienstleistern müssen kompensiert werden. Sachsen hat gemeinsam mit den anderen Braunkohleländern erreicht, dass der Bund 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel zur Verfügung stellt. Vieles ist schon in Gang gekommen. So hat der Bund eine Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Weißwasser angesiedelt – mit demnächst über 300 Beschäftigten. Zwei Großforschungszentren werden in den nächsten Jahren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier entstehen, die Regionen so als Wissenschaftsstandort stärken und für neue wirtschaftliche Perspektiven sorgen. Und nicht zuletzt haben Freistaat, Kommunen und Landkreise 117 Projekte mit einem Fördervolumen von 1,3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht: vom Pilotprojekt für automatisiertes Fahren »FLASH« in Rackwitz bis hin zum Fraunhofer Hydrogen Lab Görlitz (HLG) als gemeinsame Forschungsplattform. Und weil der Freistaat die Regionen mitnehmen will und nicht alles aus Dresden heraus bestimmen will, entscheiden die Akteure vor Ort über die Maßnahmen in den Regionalen Begleitausschüssen. Das ist nur in Sachsen so.

Innovationsgestützte Regionalentwicklung
Im Einklang mit der Innovationsstrategie des Freistaates wurde simul⁺ zur wichtigsten Plattform für innovationsgestützte Regionalentwicklung ausgebaut. Zum Netzwerk gehören über 2.000 Partner, darunter 15 Hochschulen. Wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis zu bringen und daraus Wertschöpfung zu generieren, ist ein Ziel von simul+. So unterstützt der Freistaat Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Unternehmer dabei, in Reallaboren Möglichkeiten zu finden, wie Forschungsergebnisse und Erfahrungen noch schneller den Weg in die Praxis und den Markt finden. simul+ begleitet auch das neu gegründete Holzbaukompetenzzentrum, mit dem das klimafreundlichere Bauen vorangetrieben wird und das den Holzbau in Sachsen stärkt.

GESUNDHEIT, FAMILIE und EHRENAMT

Corona-Pandemie als große Herausforderung
Prägend als große Herausforderungen waren vor allem die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest. Vor dem Hintergrund der Pandemie hat der Gesundheitsschutz und der öffentliche Gesundheitsdienst noch einmal an Bedeutung gewonnen. Im Ergebnis sind mit Unterstützung des Bundes in den Jahren 2020/21 bei den Gesundheitsämtern in Sachsen bereits 87 neue unbefristete Vollzeitstellen besetzt worden.

Einführung Landarztquote und Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe
Mit der Freigabe zur Anhörung des neuen Sächsischen Krankenhausgesetzes wurde ein wichtiger Meilenstein genommen. Ziel der Novelle ist es, dass Patientinnen und Patienten in jeder Region gut versorgt werden und die Krankenhäuser auf die aktuellen Herausforderungen, wie die Digitalisierung, gut vorbereitet sind. Mit dem neuen Krankenhausgesetz soll dafür der rechtliche Rahmen geschaffen werden. Mit der Einführung der Landarztquote für das Medizinstudium in Sachsen und der Abschaffung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe wurden wichtige Impulse für Fachkräftesicherung im Gesundheitsbereich gesetzt. Davon profitieren bis zu 4.000 Auszubildende im Freistaat.

Soziale Orte entstehen
Die Stärkung des Zusammenhalts bildet ebenso einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt der Staatsregierung. So wurde mit der neuen Richtlinie »Orte des Gemeinwesens« das Landesprogramm »Soziale Orte« geschaffen. Kommunen oder Stadtteile, in denen Treffpunkte für Begegnung und Engagement fehlen, können sich auf eine Förderung zum Aufbauen eines Sozialen Ortes bewerben. Erste Projekte wurden bereits bewilligt. Mit der Gründung der Ehrenamtsagentur und dem Ausbau des Förderprogramm »Wir für Sachsen« wird zudem ehrenamtliches Engagement gestärkt.

Mit der Berufung von Susann Rüthrich zur Kinder- und Jugendbeauftragten haben sächsische Kinder und Jugendliche seit dem 14. November 2021 erstmals eine eigene, starke Stimme in der Sächsischen Staatsregierung. Darüber hinaus erhalten die überörtlichen Jugendverbände für ihre Arbeit mehr Planungssicherheit. Als Teil des »Paktes für die Jugend« werden den Trägern der freien Jugendhilfe nunmehr mehrjährig laufende Förderbescheide ausgereicht.

Übungsleiterpauschale im Rahmen der Sportvereinsförderung erhöht
Dem Landessportbund (LSB) Sachsen stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, die u.°a. als Aufwandsentschädigung nebenberuflich tätiger Lizenzinhaber (Übungsleiterpauschale) an die Breitensportvereine gegeben werden. Der Zuwendungsvertrag 2021/22 mit dem LSB sieht eine jährliche Erhöhung der Vereinsförderung auf nun 480 Euro vor (2021: 440 Euro, zum Vergleich 2020: 350 Euro). Im organisierten Sport im Freistaat Sachsen gibt es über 4.400 Sportvereine mit ca. 20.000 lizensierten Übungsleiterinnen und -leitern.

DEMOKRATIE und RECHTSSTAAT

Den Rechtsstaat zukunftsfest machen und neue Wege für einen modernen Strafvollzug einschlagen
Der anstehende Generationenwechsel in der Justizverwaltung findet Hand in Hand mit einem intensiven Wettkampf um die besten Fachkräfte statt. Das Sächsische Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) geht diese Herausforderung an, indem es für nachhaltige personelle und materielle Ausstattung der Behörden sorgt und die Digitalisierung der Justiz vorantreibt. Der Stellenabbau wurde gestoppt und der Stellenausbau vorangetrieben. 25 Gerichte und 1.141 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sächsischen Justiz arbeiten inzwischen mit elektronischen Verfahrensakten. 24 Gerichtssäle sind inzwischen mit digitaler Technik ausgestattet. Mit der Gründung des Zentrums für kriminologische Forschung Sachsen (ZKFS) wurde die Basis für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik in Sachsen geschaffen. Mit dem bundesweit ersten Vollzug in freien Formen für Erwachsene und der Weiterentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleich liegt der klare Kurs auf Resozialisierung.

Aufbruch für Transparenz und Demokratie in eine europäische Zukunft
Mit einem vom SMJusDEG erarbeiteten Transparenzgesetz und einer Transparenzplattform soll der Freistaat seinen Bürgerinnen und Bürgern Einblick in seine Arbeit und seine Entscheidungen geben. So wird die Möglichkeit zur demokratischen Teilhabe verbessert. Erstmals stellt der Freistaat Fördermittel zur Stärkung und Weiterentwicklung von Bürgerbeteiligung zur Verfügung (1,26 Millionen Euro). Im ländlichen Raum wurden 13 »Orte der Demokratie« mit insgesamt 1,3 Millionen Euro jährlich ab 2022 dazu ausgestattet, das demokratische Miteinander in den Kommunen und Gemeinden zu fördern. Durch Förderung europäischer Initiativen, eine intensive Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in Polen und Tschechien, grenzüberschreitende Bürgerkonferenzen zur Zukunft Europas und gemeinsame Kraftanstrengungen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine stärken wir die europäische Integration im Herzen Europas. Eine zusätzliche Brücke nach Frankreich schlägt die Neuaufnahme des regionalen Partnerschaftsabkommens mit der Region Okzitanien.

Gleichstellung, Antidiskriminierung und Gewaltschutz
Mit der Ratifizierung der sogenannten »Istanbul-Konvention« hat sich die Bundesrepublik zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet. Dazu haben wir in Sachsen das Hilfebudget von ca. 6,2 Millionen Euro auf circa 15,7 Millionen Euro jährlich erhöht und mit veränderten Förderregeln der Ausbau der Frauenhauskapazitäten ermöglicht. Ebenso wurden Beratungsangebote für Gewaltbetroffene und für Gewaltausübende besser ausgestattet. Zusätzlich Mittel stehen für medizinische Soforthilfe und ein Beratungsnetz für Betroffene von Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Die sächsischen Männerschutzwohnungen wurden in die Regelförderung überführt. Die Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen wurde abgesichert und dadurch eine bessere und vielfältigere Förderung der landesweiten Gleichstellungsarbeit erreicht.

KULTUR und TOURISMUS

Kulturland Sachsen stärken
Die Corona-Pandemie war für Kultur und Tourismus existenzbedrohend. Mit Hilfs- und Förderprogrammen in Millionenhöhe gelang es, die Kultur- und Tourismuslandschaft zu stabilisieren und den Neustart zu unterstützen.
Chemnitz ist Kulturhauptstadt Europas 2025. Das ist eine große Chance für die Stadt und die Region, in Europa und in der Welt noch deutlich sichtbarer zu werden. Die Staatsregierung hat die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Unterstützung der Kulturhauptstadt geschaffen und 20 Millionen Euro dafür zugesichert.

Sorbisch? Na klar. – Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk gesichert
Die Sorben als nationale Minderheit prägen seit Jahrhunderten die sächsische Kultur. Eine zeitgemäße und verlässliche Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Identität ist ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages. Mit dem vierten Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk durch den Bund, das Land Brandenburg und den Freistaat wurde die Arbeit finanziell gesichert. Sachsen erhöht seinen Anteil jährlich auf 7,97 Millionen Euro. Die Gesamtförderung der drei Finanzierungsgeber an die Stiftung erhöhte sich damit von 18,6 Millionen Euro auf 23,92 Millionen Euro pro Jahr.

Kulturraumfinanzierung und Kulturdialog
Mit der Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag, die Mitfinanzierung der Landesbühnen Sachsen durch die Kulturräume zu beenden, stehen den Kultureinrichtungen mit regionaler Bedeutung in den urbanen und ländlichen Räumen 3,2 Millionen Euro pro Jahr mehr zur Verfügung als bisher. Die Kulturraumförderung ist eine deutschlandweit einmalige Form der Förderung von Kultur in ländlichen Regionen. Gestartet wurde zudem ein Kulturdialog: Unter dem Motto »Zukunft hoch K« werden Räume für Dialoge auf Augenhöhe zwischen unterschiedlichen Akteuren geschaffen.

Bei Wind und Wetter – Fachplanung Mountainbike-Tourismus erarbeitet
Um die Entwicklung und Vermarktung der überregionalen Radrouten und der naturverträglichen Mountainbikestrecken in Sachsen zu unterstützen, wurde die Fachplanung Mountainbike erarbeitet. Das Ziel: Sachsen bis 2030 zu einer der führenden grenzüberschreitenden MTB-Destinationen zu entwickeln.

KLIMASCHUTZ und UMWELT

Energie- und Klimaprogramm beschlossen
Mit der Verabschiedung des Energie- und Klimaprogramms und der sächsischen Wasserstoffstrategie hat die Staatsregierung das Energie- und Industrieland Sachsen als attraktiven Standort gesichert. Zudem erschließt sich der Freistaat damit enorme Potenziale für Wirtschaft und Forschung und legt so die Grundlagen für eine preisstabile und sichere Zukunft der Energieversorgung in Sachsen.

Artenvielfalt gestärkt
Der Freistaat hat in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren zahlreiche Gewässer renaturiert, Auen wiederhergestellt und so die Artenvielfalt und den ökologischen Hochwasserschutz vorangebracht. Der Naturschutz wurde als strategisches Instrument gestärkt. Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Baum- und Gehölzschutz entscheidend belebt worden und haben die sächsischen Kommunen Entscheidungskraft zurückbekommen. Dürre, Stürme und Borkenkäfer haben Sachsens Wälder historisch einmalig geschädigt. Die Staatsregierung hat den Waldumbau zu klimastabilen, artenreichen Mischwäldern beschleunigt. Private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden bei der Schadholzbeseitigung und beim Waldumbau in großem Umfang gefördert.

Der Freistaat hat ein Kompetenzzentrum Ökolandbau eingerichtet, Bio-Regio-Modellregionen ins Leben gerufen, unterstützt und entwickelt strategisch die Vermarkung sächsischer Landwirtschaftsprodukte und den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten. Das schafft neue Perspektiven für Landwirtinnen und Landwirte und die ländlichen Räume. Mit dem Existenzgründer- und Hofnachfolgeprogramm sowie Beschlüssen zur neuen EU-Agrarförderperiode hat der Freistaat die sächsische Landwirtschaft gestärkt.

WIRTSCHAFT, ARBEIT und MOBILITÄT

Mobilität und Infrastruktur mit Blick nach vorn
Mit dem 15-Euro-Bildungsticket können Sachsens Schülerinnen und Schüler seit August 2021 rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche Bus und Bahn fahren. Hierfür stellt der Freistaat jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der Wiederanbindung von Chemnitz und dem gesamten südwestsächsischen Industrieraum an den Fernverkehr ab 12. Juni 2022 steht ein seit langem zentrales verkehrspolitisches Ziel Sachsens kurz vor der Realisierung. Mit finanzieller Unterstützung des Freistaates konnte der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen die Verkehrsleistungen für eine überregionale Anbindung von Chemnitz über Dresden nach Berlin (und weiter bis nach Warnemünde) vergeben. Auch der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz ist auf den Weg gebracht: Die Bahn AG bekennt sich zum Ausbau, der Freistaat hat bereits 12 Millionen Euro an eigenen Finanzierungsleistungen erbracht.

Wirtschaftsstandort Sachsen stärken
Um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern, haben Bund und Länder schnell passgenaue Unterstützung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht. 2020 und 2021 wurden in Sachsen rund 2,9 Milliarden Euro Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbstständige bewilligt. Die Corona-Wirtschaftshilfen haben sich als wirksame Instrumente erwiesen, zehntausende Existenzen und Arbeitsplätze gesichert. Das landeseigene Programm »Corona-Zuschuss Sachsen Plus« hat eine Lücke im System der Bundeshilfen für Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler geschlossen.
Gleichzeitig bereitet das SMWA den Weg für strategische Großinvestitionen in Zukunftstechnologien. Der Industriestandort Sachsen steht vor seinem größten Modernisierungs-Prozess seit 1990. Deshalb wird die Vorbereitung der strategischen Förderprojekte der Europäischen Kommission (IPCEI) für Mikroelektronik und Wasserstoff schon jetzt vom SMWA aktiv unterstützt.

Digitalisierung – Chance und Herausforderung
Die neue Digitalagentur DiAS dient als Denkfabrik sowie als zentraler Dienstleister und Ansprechpartner zu Fragen der digitalen Transformation im Freistaat. Sie berät die kommunale Ebene zur Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen und beantwortet Bürgeranfragen zum Breitbandausbau..

Arbeitswelt von morgen – Fachkräfte von morgen
Der Arbeitsmarkt in Sachsen hat auch dank effektiver Wirtschaftshilfen die Corona-Pandemie gut überstanden. Mit rund 1,63 Millionen ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sogar höher als vorher.
Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte ist eine zentrale Herausforderung für die sächsische Wirtschaft – allein von 2020 bis 2030 verliert der Arbeitsmarkt in Sachsen rund 150.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter. Das neu gegründete Zentrum für Fachkräftesicherung und »Gute Arbeit« (ZEFAS) wird die regionalen Ansätze zur Fachkräftesicherung besser vernetzen und effektiver machen. Hinzu kommen die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung und beim strategischen Personalmanagement als neue Schwerpunkte.

Quelle: Medienservice Sachsen