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Landtag beschließt neues Polizeigesetz

Der Sächsische Landtag hat heute ein Gesetz zur umfangreichen Neustrukturierung des Polizeirechts im Freistaat beschlossen.

Dazu erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Mit der heutigen Zustimmung hat der Sächsische Landtag die Polizei im Freistaat mit dringend notwendigen rechtlichen Instrumentarien ausgestattet. Ich danke den Abgeordneten, die dem neuen Gesetz zugestimmt haben. Wir haben damit in Sachsen eine umfassende Reform polizeilicher Befugnisse zur Prävention und zur Verhütung von Straftaten sowie zur Gefahrenabwehr eingeleitet. Das erneuerte Polizeirecht ist unsere Antwort auf die veränderte Gefahrenlage. Die Polizei muss mehr dürfen als Kriminelle können.“

"Das bedeutet mehr Sicherheit für unser Land."

Prof. Dr. Roland Wöller MdL, Sächsischer Innenminister, Bild: Christoph Reichelt

„Wir sind stolz, dass es uns jetzt gelungen ist, ein umfassend modernisiertes Polizeirecht für Sachsen zu gestalten“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann. „Die Freiheit des Einzelnen bleibt – wieder aller Behauptungen – auch mit dem neuen Polizeigesetz gewahrt. Es wird immer den Spannungsbogen zwischen Freiheit und Sicherheit geben. Unsere Aufgabe ist es, einen vernünftigen Ausgleich zu suchen. Das ist uns nach kontroversen Debatten innerhalb der Koalition gelungen. Mit dem neuen Polizeirecht schaffen wir mehr Schutz für unsere Beamten und eine höhere Sicherheit für die Sachsen im Alltag.“

"Ein starker Staat braucht eine handlungsfähige Polizei – dafür steht die CDU!"

Christian Hartmann MdL, Vorsitzender der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Foto: Claudia Jacquemin

„Es ist gelungen, die Sicherheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie dem EU-Recht in Einklang zu bringen“, macht der Innenminister deutlich. „Mit dem neuen Gesetz schützen wir aber nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger besser, sondern auch unsere Polizistinnen und Polizisten. Ich bin deshalb erleichtert, dass es künftig auch in Sachsen rechtlich möglich sein wird, dass unsere Einsatzbeamten Körperkameras tragen dürfen. Dieser Punkt war mir besonders wichtig, denn die sogenannten Bodycams schrecken Straftäter ab, deeskalieren bei Konflikten und schützen unsere Beamten besser vor Übergriffen. Wir müssen die schützen, die uns schützen!

"Sicherheit ist vor allem der Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten, denen ich an dieser Stelle ganz besonders danke."

Prof. Dr. Roland Wöller MdL, Sächsischer Innenminister, Bild: Christoph Reichelt

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton, ergänzt: „Das heute beschlossene neue Polizeigesetz stattet die Beamten mit modernen Rechtsgrundlagen zur Gefahrenabwehr aus. Die Sächsische Polizei kann ab Inkrafttreten u.a. der grenzüberschreitenden Kriminalität effektiv begegnen. Die Polizei kann künftig mit Hilfe der Videoüberwachung und der stationären Kennzeichenerfassung effektiv auf Kriminalität reagieren. Der Einsatz von Bodycams wird Polizisten vor Übergriffen durch einen deeskalierenden Effekt schützen. Das alles haben wir rechtssicher geregelt und stärken damit die Polizei bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung. Die Bürger wollen in Freiheit leben und erwarten von der Politik, dass die Sicherheitsgesetze dafür den erforderlichen modernen Rahmen bieten."

"Ein handlungsfähiger Rechtsstaat ist ein starker Staat."

Rico Anton MdL, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages