Saechs Landtag 2 Quelle Cdu Fraktion Jpg

Sachsen verschärft Auflagen für Asylbewerber ohne Bleibeperspektive

Wk 13 Cdu Rico Anton Foto Jpg

Heute hat der Sächsische Landtag Änderungen zum Flüchtlingsaufnahmegesetz beschlossen. Damit erhalten sächsische Kommunen eine höhere Kostenerstattung für die Unterbringung von Asylbewerbern. Zugleich wird die Wohnsitzauflage verschärft und das Innenministerium wird ermächtigt, die Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive auf bis zu 24 Monaten zu verlängern.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton: "Wir halten Wort! Zum einen entlasten wir die Kommunen finanziell bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Weiterhin wird das gesamte Verfahren für die Betroffenen ab 2019 in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Das ist ein weiterer Schritt, um Ankerzentren zu etablieren."

Der CDU-Innenpolitiker betont: "Für uns als CDU spielt die neue Möglichkeit einer verschärften Wohnsitzauflage für bis zu zwei Jahre eine zentrale Rolle. Damit vermeiden wir künftig eine verfrühte Verteilung von Menschen mit geringer Bleibeperspektive quer über das Land. Hier haben wir vor allem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und Ländern, in denen die Schutzquote unter 20 Prozent liegt, im Blick."

"Wir dürfen Betroffenen keine falsche Bleibeperspektive vermitteln."

Prof. Dr. Roland Wöller MdL, Sächsischer Staatsminister des Innnern, Bild: Christoph Reichelt

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller erinnerte in der Debatte im Landtag an die Flüchtlingsströme im Jahr 2015. Die Lage habe sich inzwischen entspannt. Nach wie vor sei die Zahl der eingereichten Asylanträge aber hoch. Die Kommunen leisteten einen wichtigen Teil bei dieser Aufgabe. Der vorliegende Gesetzentwurf trage dem Rechnung: "Er dient in erster Linie der Entlastung der Kommunen. Er schafft aber auch Klarheit für jene, deren Bleibeperspektive gering ist."

Sachsen helfe anerkannten Asylbewerbern bei der Eingewöhnung, fordere und fördere ihre Integration, sagte Wöller. Wer die ausgestreckte Hand aber nicht annehme, straffällig werde und die "Hausordnung Grundgesetz" nicht anerkenne, mit dem müsse konsequenter als bisher verfahren werden.