Staatsminister Thomas Schmidt begrüßt den heute in den Sächsischen Landtag eingebrachten Antrag „Weitere Schritte zum sachlichen Umgang mit dem Wolf – Sächsische Wolfsverordnung schaffen“. In dem Antrag fordern die Landtagsfraktionen der CDU und SPD ein nationales Konzept zum Umgang mit dem Wolf sowie ein grenzübergreifendes Wolfsmonitoring und -management mit Polen. „Unsere im Oktober gestartete gemeinsame Bundesratsinitiative mit Niedersachsen und Brandenburg greift genau diese Punkte auf. Bundeseinheitliche Regelungen und ein ganzheitliches Populationsmonitoring sind die Basis für ein vernünftiges Wolfsmanagement“, sagte Staatsminister Schmidt. „Um die Akzeptanz für die Anwesenheit des Wolfes zu stärken, muss das Bundesnaturschutzgesetz zudem die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die das europäische Naturschutzrecht in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bietet. Die Übernahme des gesamten Ausnahmekataloges würde uns mehr Flexibilität bei einer notwendigen Entnahme von Wölfen einräumen.“
Seit der Rückkehr des Wolfes vor mehr als 20 Jahren konnte der Freistaat Sachsen langfristig Erfahrungen in der Beratung von Tierhaltern, der Förderung von Schutzmaßnahmen für Weidetiere, dem Ausgleich von durch den Wolf verursachten Schäden und der Information der Bevölkerung sammeln.